Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen ergänzend zu den einzelvertraglichen Vereinbarungen die Grundlage der Tätigkeit von Achim Itschner Immobilien & Baufinanzierungen dar.
§ 1 Doppeltätigkeit
Achim Itschner Immobilien & Baufinanzierungen ist berechtigt, auch für die jeweils andere Seite provisionspflichtig tätig zu werden.
§ 2 Nachweise
Nachweise werden freibleibend übermittelt; Zwischenverkauf und -Vermietung bzw. -Verpachtung sind vorbehalten.
Die in den Angeboten von Achim Itschner Immobilien & Baufinanzierungen enthaltenen Angaben basieren auf vom jeweiligen Auftraggeber oder Dritten erteilten Informationen.
Achim Itschner Immobilien & Baufinanzierungen wird im Rahmen ihrer Möglichkeiten versuchen, über Objekte und Vertragspartner möglichst vollständige und richtige Angaben zu erhalten; eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wird nicht übernommen.
§ 3 Mitteilung der Vorkenntnis
Sollte dem Auftraggeber eine von Achim Itschner Immobilien & Baufinanzierungen nachgewiesene Vertragsgelegenheit bereits bekannt sein, so hat er dies Achim Itschner Immobilien & Baufinanzierungen ohne unbegründete Verzögerung mitzuteilen und auf Verlangen zu belegen.
§ 4 Vertraulichkeit
Die von Achim Itschner Immobilien & Baufinanzierungen übersandten Angebote und Informationen sind vertraulich und nur für den jeweiligen Empfänger bestimmt.
Eine Weitergabe an Dritte ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung zulässig.
Kommt aufgrund einer Zuwiderhandlung gegen diese Vertraulichkeitspflicht ein Hauptvertrag unter Ausschluss von Achim Itschner Immobilien & Baufinanzierungen zustande, schuldet der Auftraggeber die Provision, wie wenn er diesen Vertrag selbst geschlossen hätte.
§ 5 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für den Abschluss des Hauptvertrags bedeutend sein könnten.
Bei Aufnahme direkter Verhandlungen zwischen Eigentümer und Interessent ist auf die Tätigkeit von Achim Itschner Immobilien & Baufinanzierungen Bezug zu nehmen.
Der Inhalt der Verhandlungen ist, sofern kein gewichtiger Grund dagegensteht, mitzuteilen.
Der Auftraggeber hat unverzüglich mitzuteilen und zu belegen, wann und zu welchen Bedingungen über ein von Achim Itschner Immobilien & Baufinanzierungen nachgewiesenes oder vermitteltes Objekt ein Hauptvertrag zustande kommt bzw. gekommen ist.
Achim Itschner Immobilien & Baufinanzierungen hat das Recht, beim Vertragsabschluss anwesend zu sein.
§ 6 Provisionsanspruch / Fälligkeit
Der Provisionsanspruch entsteht, sobald ein Hauptvertrag aufgrund einer nachgewiesenen oder vermittelten Vertragsgelegenheit zustande kommt.
Dies gilt auch, wenn der Vertrag erst nach Beendigung des Maklervertrags zustande kommt oder zu abweichenden Bedingungen, sofern der wirtschaftliche Erfolg im Wesentlichen dem Angebot entspricht.
Auch bei Vertragsauflösung durch auflösende Bedingungen, Rücktritt oder andere in der Person des Auftraggebers liegende Gründe bleibt der Anspruch bestehen.
Der Anspruch gilt ebenso, wenn statt eines Kaufvertrags ein Mietvertrag o. ä. geschlossen wird.
Die Provision ist zwei Wochen nach Rechnungserhalt fällig und zahlbar.
§ 7 Höhe der Provision
Die Provision für Nachweis oder Vermittlung entspricht, sofern nicht anders vereinbart, der ortsüblichen Provision.
§ 8 Haftungsbeschränkung
Die Haftung von Achim Itschner Immobilien & Baufinanzierungen auf Schadensersatz ist ausgeschlossen, außer:
der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht,
es handelt sich um Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit,
eine Garantie für eine bestimmte Eigenschaft wurde übernommen,
es liegt eine Pflichtverletzung vor, die für die Vertragserfüllung wesentlich ist.
§ 9 Sonstige Bedingungen
Für den Maklervertrag gilt ausschließlich deutsches Recht.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist – sofern der Auftraggeber Kaufmann ist – der Sitz von Achim Itschner Immobilien & Baufinanzierungen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Gültigkeit verlieren, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gelten in diesem Fall die gesetzlichen Vorschriften.